2012
05.16

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2012
03.31

Mit eMails, in denen die Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung vorgegeben wird, scheinen Abzocker noch immer Kasse machen zu können. Anders ist es nicht zu erklären, daß ein erneuter Versuch bei mir angekommen ist, der sicher auch an zahlreiche Andere potenzielle Opfer adressiert wurde.

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2012
03.20

Kürzlich erreichte mich eine eMail mit dem Betreff “Ihre Online-Rechnung von o2″, dabei bin ich doch gar kein Kunde von O2 und die verwendete Mailadresse benutze ih schon seit langer Zeit nur noch für spamträchtige Angelegenheiten. Der Mail angehängt ist eine Datei Rechnung.pdf, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schädling enthält, der von meinem, Virenscanner aber noch nicht erkannt wurde.

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2012
03.13

In den vergangenen Tagen erhielten viele Internetnutzer eMails einer Firma Paydb AG, in der sie darauf aufgemacht werden, daß eine Rechnung vorliegen würde. Andere Nutzer haben gleich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Die Empfänger stellen sich die Frage: Wer ist die Paydb AG? Vor einem Besuch der Webseite wird eindringlich gewarnt!

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2011
10.16

Ich bin kürzlich auf einen Artikel gestoßen, der Hypnose als Mittel zum abnehmen wie eine von vielen Diäten  darstellt. Diäten führen in aller Regel zum bekannten JoJo-Effekt, wenn man wieder auf seine alten Ernährungsgewohnheiten umstellt. Viele Diäten führen zudem zu einem Mangel an Nährstoffen während der Diät und können den Menschen in ein Ungleichgewicht stürzen, manchmal sogar krank machen. Eine dauerhafte Gewichtsreduktion kann – da sind sich die Ernährungswissenschaftler einig – nur erfolgen durch eine dauerhafte Umstellung auf eine gesunde Lebensweise, d.h. dauerhafte Umstellung der Ernährung und mehr Bewegung. Leider ernährt man sich meist so, wie man es in der Kindheit gelernt hat und man kann lange anerzogene Gewohnheiten nur schwer ändern. Hier kann Hypnose helfen alte Verhaltensmuster zu durchbrechen und dauerhaft neue Wege zu gehen.

Für eine dauerhafte Umstellung reicht nur in wenigen Fällen der eigene Wille aus. Meist ist es notwendig durch Hypnose oder Verhaltenstherapie die Gewohnheiten umzustellen. Hypnose ist hierbei die effizientere Methoden die alten Gewohnheiten zu durchbrechen.

Aus eigener Erfahrung und Erfahrung aus der Praxis als Hypnosecoach kann ich sagen, daß das sehr gut funktioniert, so lange man noch gesund ist! Liegt eine Stoffwechselerkrankung (z.B. Diabetes Mellitus) vor, kann es deutlich schwerer werden. Je früher man auf eine gesunde Ernährung umstellt, desto besser! Leider denken Viele erst darüber nach, wenn sie schon eine Grunderkrankung aufweisen und deshalb auf ihre Ernährung achten müssen.

Wer sich für die Hypnose als Methode entscheidet, sollte bei der Auswahl des Hypnotiseurs darauf achten, daß dieser sich auch mit Ernährung auskennt (z.B. Gesundheitsberater) und so auch bei der Ernährungsberatung unterstützen kann um das Ergebnis zu optimieren.

www.Hypnose-Kirchner.de

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2011
08.23

In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma “Neue Branchenbuch AG” hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.

Die Firma “Neue Branchenbuch AG” geht bundesweit juristisch gegen Betreiber von Webseiten vor, die über ihre Werbe- und Geschäftspraktiken berichten.

Die Argumentation der Firma bzw. ihrer Anwälte baut dabei regelmäßig auf einer angeblichen Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts auf, wenn Webseitenbetreiber in den html-Seitentiteln (sogenannte “title-tags”) den Firmennamen “Neues Branchenbuch” aufführen. Den Betreibern dieser Internetseiten wird mit rechtlichen Schritten, z.B. einstweiligen Verfügungen, gedroht und es werden in den Abmahnschreiben auch Gerichtsverfahren zitiert, die man bereits gewonnen habe.

Tatsächlich sind die Streitwerte bei markenrechtlichen Gerichtsverfahren meist sehr hoch. Daher können solche einstweilige Verfügungen für die Betreiber von Webseiten oder Internetforen außerordentlich teuer werden. Dies hat die Neue Branchenbuch AG in der Vergangenheit wiederholt dazu genutzt, um mittels Abmahnungen an Webseitenbetreiber eine mißliebige Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung aus dem Internet zu tilgen.

Auch der Verein Antispam e.V. geriet ins Visier dieser Firma. Ein Forenteilnehmer hatte über unverlangt zugestellte Werbung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis dieser Firma in unserem Forum berichtet.Natürlich hat der Forennutzer dabei den Namen der Firma in den neu erstellten Titel des Forenthreads eingestellt, um den Inhalt des Forenthreads zu verdeutlichen.

Per E-Mail hatte uns die Neue Branchenbuch AG daraufhin mit drastischer Wortwahl dazu aufgefordert, umgehend und mit kürzester Fristsetzung die gesamten Foreneinträge zu diesem Thema zu löschen. Da der Antispam e.V. einen drohenden Rechtsstreit mit dem extrem hohen markenrechtlichen Streitwert vermeiden wollte, hat er als Forenbetreiber den streitigen Forenthread gelöscht. Allerdings wollte der Verein die massiven Drohungen der Gegenseite sowie die regelrechte Zensur unliebsamer Inhalte nicht hinnehmen. Es galt daher, rechtlich zu klären, ob es tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber eines Meinungsforums hinsichtlich des Einstellens von Firmennamen in Webseitentiteln gebe.

Gäbe es einen solchen Unterlassungsanspruche, wären die negativen Folgen für alle Forenbetreiber in Deutschland nicht absehbar. Nahezu Jedermann könnte eine angeblich vorliegende rechtswidrige Benutzung eines fremden Markenkennzeichens bzw. eine Verletzung fremder Namensrechte als Hebel benutzen, um jedwede – selbst berechtigte und sachliche – mißliebige Berichterstattung aus dem Internet zu entfernen. Die Neue Branchenbuch AG argumentierte unter Anderem mit “wettbewerbswidrigem Handeln” durch “Suchmaschinenbeeinflussung” sowie “Eingriff in den Geschäftsbetrieb”. Ihrer Meinung nach hat offensichtlich im Internet nur das in Suchmaschinen sofort auffindbar zu sein, was genehm ist und möglichst von der Neue Branchenbuch AG auch abgesegnet wurde – also: Am besten nur eigene Webseiten sowie von ihr selbst lancierte Pressemeldungen.

Gegen diese Rechtsansicht hat sich der Antispam e.V. mittels einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf zur Wehr gesetzt, und im vollen Umfang Recht bekommen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, 2a O 69/11; nicht rechtskräftig)

Das Gericht hat festgestellt, dass der “Neue Branchenbuch AG” die zuvor geltend gemachten Ansprüche “unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt” zustehen.
Insbesondere ist das Gericht auch auf die Verwendung des Unternehmensnamens in title-tags eingegangen. Es hat klargestellt, dass in dem hier vorliegenden konkreten Fall eines Meinungsforums, welches sich mit unlauterer Werbung auseinandersetzt, keine Verletzung von Marken- oder Namensrechten vorliegt, wenn im Titel des Forenthreads der Firmenname auftaucht. Es ist dem Betreiber des Forums erlaubt, die Inhalte so zu gestalten, dass sie durch Suchmaschinen auch tatsächlich auffindbar sind, damit die Öffentlichkeit sich aus unabhängiger Quelle Informationen über die Werbepraktiken verschaffen kann. Ein Wettbewerbsverhältnis zum Antispam e.V. bestehe ebenfalls nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten. Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel auf der Webseite des Berliner Rechtsanwalts Stefan Richter.

Article source: http://antispam.de/news/index.php?/archives/299-LG-Duesseldorf-Nennung-von-Firmennamen-in-Title-Tags-fuer-Meinungsforum-zulaessig.html

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2011
08.09

Vor wenigen Minuten erreichte mich per eMail die Information, daß die Seite priv-serv.com seit  8 Uhr heute Morgen erneut unter Beschuß durch eine DDOS-Attacke liegt. Der letzte Angriff dieser Art lieg nur wenige Tage zurück.

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